Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Gesellschaften der Outdoor Switzerland AG, inkl. sämtlicher Tochtergesellschaften (unter anderem Outdoor Interlaken AG, die Grindewald Sports AG, die Jetboat-Interlaken AG, die Skydive Switzerland GmbH, sowie die Seilpark Rigi GmbH. Sie regeln die Rechtsbeziehung zwischen der jeweiligen Gesellschaft (nachfolgend „Veranstalterin“) und jeder natürlichen Person (nachfolgend „Teilnehmer“), welche Dienstleistungen der Veranstalterin in Anspruch nimmt.
1.1 Definitionen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche von der Outdoor Switzerland AG angebotenen Freizeit-, Outdoor- und Adventure-Aktivitäten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Adventure-, Xperience- und Skydive-Aktivitäten, Bergsport, Schneesport, Vermietung und Outdoor-Events sowie vergleichbare Aktivitäten. Sie gelten ebenso für künftig angebotene Aktivitäten ähnlicher Art, die im Rahmen des Unternehmenszwecks durchgeführt werden. Für neue Aktivitäten, die in Art oder Risiko wesentlich abweichen, können ergänzende spezifische Bedingungen zur Anwendung kommen.
1.1.1 Adventure, Xperience und Skydive
Unter Adventure, Xperience und Skydive fallen Canyoning, Rafting, Bungy Jump, Canyon Swing, Seilpark, Jetboat, Skydive, E-Bike, Schlitteln, Schneeschuhtouren (geführt von einem Adventure-Guide), Gletscherschlucht, E-Cruise, Indoor-Klettern.
1.1.2 Bergsport
Unter Bergsport fallen alle sportlichen Aktivitäten wie Gletscherwanderungen, Gipfeltouren, Outdoor-Klettern, Klettersteige, Bergwandern, Wandern, Bergsteigen, Skitouren, Skitouren auf Gletscher, Gipfelskitouren, Schneeschuhtouren, Eisklettern, Freeriden, Tiefschneefahren, Drytoolen, Sicherungsarbeiten und Felssicherungsarbeiten – sowohl für Touren als auch für Ausbildungskurse, welche von Bergführer, Bergführer-Aspiranten, Wanderleiter oder Klettersteig-Guide geführt werden.
1.1.3 Schneesport und Vermietung
Unter Schneesport fallen alle sportlichen Aktivitäten auf Schnee, insbesondere Langlauf, Telemark, Skifahren und Snowboarden, sowie die Organisation und Durchführung von Skirennen. Der Schneesportunterricht kann sowohl im Einzel- (Privatunterricht) als auch im Gruppenunterricht erfolgen.
Unter dem Vermieten von Schneesportmaterial versteht man die Ausgabe und Bereitstellung von Ausrüstungen wie Schlitten, Schneeschuhe, Lawinenausrüstung, Ski, Snowboard - und Langlaufausrüstungen sowie Zubehör (z. B. Stöcke, Schuhe, Helme oder Bekleidung), an Kundinnen und Kunden für einen bestimmten Zeitraum gegen Entgelt innerhalb der Organisation von Outdoor Switzerland.
1.1.4 Outdoor-Events
Outdoor-Events definieren sich über Anlässe wie Teamevents, Team-Building, Firmenausflüge, MICE etc., welche durch Outdoor-Events organisiert und koordiniert werden.
2 Anmeldung und Vertragsabschluss
Eine Anmeldung kann schriftlich, elektronisch, telefonisch oder persönlich direkt bei der Veranstalterin oder einer ihr anerkannten Verkaufsstelle erfolgen und ist grundsätzlich jederzeit möglich. Freie Plätze können nicht garantiert werden, weshalb eine frühzeitige Anmeldung empfohlen wird.
Mit der Anmeldung zu einer gebuchten Aktivität oder Tour kommt zwischen dem Teilnehmer und der Veranstalterin ein verbindlicher Vertrag zustande. Der Teilnehmer anerkennt mit der Anmeldung weiter die vorliegende AGB als wesentlicher Bestandteil des Vertrages zwischen ihm und der Veranstalterin. Der Teilnehmer trägt die Verantwortung für die Mitteilung der korrekten persönlichen Daten an die Veranstalterin sowie der Überprüfung aller Angaben auf der Buchung/Rechnung auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Unstimmigkeiten sind unverzüglich der Veranstalterin zu melden. Folgekosten, die durch eine unterlassene Meldung entstehen, gehen zulasten des Teilnehmers.
2.1 Anmeldeschluss für die Schneesportschule (Ski- und Snowboard-Kurse, Blue League)
Der Gruppenunterricht Ski oder Snowboard beginnt meistens montags. Für jedes Gruppenangebot der Schneesportschule ist am Tag vor Kursbeginn Anmeldeschluss. Falls die gewünschten Gruppen noch nicht voll ausgebucht sind, ist eine Anmeldung am Kurstag selbst noch möglich. Es besteht jedoch keine Garantie für freie Plätze. Privatlektionen können im Vorfeld aber auch am Kurstag, je nach Verfügbarkeit der Schneesportlehrer, kurzfristig gebucht werden.
3 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand ist die Aktivität oder Tour gemäss der Ausschreibung der Veranstalterin. Die Veranstalterin verpflichtet sich, die vom Teilnehmer gebuchte Aktivität oder Tour im Rahmen der Ausschreibung zu erbringen. Der Teilnehmer verpflichtet sich, der Veranstalterin den vertraglich vereinbarten Preis zu bezahlen. Leistungserweiterungen können in Absprache mit der Veranstalterin berücksichtigt werden. Dadurch entstehende Mehrkosten sind vom Teilnehmer zu tragen.
4 Preise
Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) brutto, inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt.), und können entweder pro Person oder als Pauschalpreise angegeben sein. Preisänderungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Die Preise in Fremdwährungen dienen ausschliesslich zur Information und sind nicht verbindlich. Die Preise beinhalten keinen Hin- und Rücktransport zwischen ihrem Wohnort und dem vereinbarten Startort der Aktivität und keine Leistungen persönlicher Natur (z.B. Telefonate, Getränke, Trinkgelder, Mahlzeiten und dergleichen) soweit nicht ausdrücklich darauf hingewiesen wird.
5 Zahlungsbedingungen
5.1 Allgemeine Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag gemäss Buchungsbestätigung/Rechnung wird grundsätzlich bei Vertragsabschluss fällig und muss spätestens vor Beginn der Aktivität oder Tour geleistet worden sein. Bei nicht rechtzeitig geleisteter Zahlung behält sich die Veranstalterin das Recht vor, die Leistungserbringung zurückzuhalten oder vom Vertrag zurückzutreten.
5.2 Besondere Zahlungsbedingungen bei Bergsportangeboten
Der Gesamtbetrag gemäss Buchungsbestätigung ist innerhalb von 7 Tagen nach Buchungsabschluss zu begleichen.
6 Annullierung oder Änderung der Buchung durch den Teilnehmer
Kostenlose Annullationen oder Anpassungen der Buchung sind bis 48 Stunden vor Beginn der Aktivität bzw. Tour möglich. Gruppenreservationen (Gruppen mit mehr als 10 Teilnehmern) können bis spätestens 14 Tage vor Beginn der Aktivität bei der Veranstalterin schriftlich oder mündlich kostenlos storniert werden. Änderungen, wie die Reduzierung der Teilnehmerzahl, können bis zu 48 Stunden vor Beginn der Aktivität erfolgen, wobei die Teilnehmerzahl um maximal 10 % der ursprünglich gebuchten Personenanzahl reduziert werden kann, ansonsten gilt es als verspätete Annullation.
Bei späteren Annullierungen besteht kein Anspruch auf eine Rückerstattung. Eine Rückerstattung kann gewährt werden, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird, das von einem in der Schweiz zugelassenen Arzt ausgestellt wurde. Die Entscheidung über die Rückerstattung liegt im Ermessen des Veranstalters.
Die Mitteilung der Annulation muss unter Beilage aller bereits erhaltenen Dokumente (Bestätigungen, Tickets, Gutscheine etc.) erfolgen. Massgebend ist der Zeitpunkt des Eintreffens der Mitteilung bei der Veranstalterin oder einer ihrer anerkannten Verkaufsstellen.
6.1 Besondere Annullationsbestimmungen bei Bergsportangeboten sowie bei Outdoor-Events
Kostenlose Annullierungen von Bergsportangeboten und Outdoor-Events sind bis 30 Tage vor Beginn möglich, danach ist der Betrag zu 100% geschuldet. Bereits erbrachte Vorleistungen sowie der bis zum Zeitpunkt der Annullierung angefallene Organisationsaufwand werden nach effektivem Aufwand in Rechnung gestellt.
6.2 Annullationsversicherung
Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird empfohlen und ist Sache des Teilnehmers. Eine Annullationsversicherung deckt im Falle eines Vertragsrücktritts durch den Teilnehmer grundsätzlich die obengenannten Kosten.
6.3 Nichterscheinen und Programmänderungen durch den Teilnehmer
Bei Nichterscheinen, verspätetem Antritt oder verfrühtem Verlassen der Aktivität durch den Teilnehmer steht ihm kein Anspruch auf Rückerstattung der Kosten zu. Mehrkosten, entstanden durch verspäteten Antritt, verfrühtes Verlassen oder Verschieben der Aktivität, sind durch den Teilnehmer zu tragen. Bei Verschiebung der Aktivität durch den Teilnehmer werden diesem die Kosten gemäss Annullierungsbedingungen in Rechnung gestellt.
7 Annullierung oder Programmänderung durch die Veranstalterin
Muss eine Aktivität bzw. Tour seitens der Veranstalterin abgesagt werden (z.B. aufgrund Krankheit des Lehrers) werden die bereits angefallenen Kosten zurückerstattet.
7.1 Mindestteilnehmerzahl
Für verschiedene Aktivitäten bzw. Touren gibt es eine Mindestteilnehmerzahl. Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl Gruppen zusammenzulegen oder auch kurzfristig vom Vertrag zurückzutreten bzw. die Aktivität/Tour abzusagen. In diesem Fall bemüht sich die Veranstalterin, geeignete Ersatzleistungen zu finden. Ist dabei die Vertragserfüllung zu einem anderen Zeitpunkt nicht möglich oder kann der Teilnehmer nicht auf die ihm angebotene Ersatzleistung eintreten, werden die bereits geleisteten Zahlungen, unter Abzug der bereits beanspruchten Leistungen, zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.
7.2 Nichtbefolgen der Weisungen und mangelnde Teilnahmefähigkeit
Die Aktivität bzw. Tour kann von der Veranstalterin auch kurzfristig abgesagt oder abgebrochen werden, wenn Teilnehmer vor oder während der Aktivität durch ihr Verhalten oder Unterlassen dazu Anlass geben,
dass die Vertragserfüllung gefährdet oder verunmöglicht wird. Dem Teilnehmer entsteht kein Anspruch auf Rückerstattung.
Gleiches gilt, wenn eine Aktivität aufgrund Krankheit oder mangelnder Fitness der teilnehmenden Person oder wegen unzweckmässiger, insbesondere selbst mitgebrachter Ausrüstung frühzeitig abgebrochen oder abgeändert werden muss.
7.3 Höhere Gewalt
Kann eine Aktivität oder Teile davon infolge höherer Gewalt, Sicherheitsbedenken der Veranstalterin, behördlicher Massnahmen, Streik, Nichtinbetriebnahme der Bergbahnen oder unsicherer Wetter-, Schnee- und/oder Naturverhältnissen nicht durchgeführt werden, ist die Veranstalterin berechtigt, die Aktivität auch kurzfristig abzusagen oder abzubrechen. Absagen werden dem Teilnehmer umgehend mitgeteilt. Bei Annullierung aufgrund der geschilderten Ereignisse besteht kein Anspruch auf Rückerstattung. Die Veranstalterin ist besorgt ein gleichwertiges Ersatzprogramm zu offerieren. Die Veranstalterin ist zudem berechtigt, aufgrund von höherer Gewalt den Kursort zu verschieben oder das gebuchte Programm mit einer Ersatztour anzupassen.
7.4 Erhebliche Vertragsänderung
Erfolgt eine erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes vor Beginn der Aktivität und/oder Tour, führt die Programmänderung zu einer Preiserhöhung von mehr als 10%, kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten. Bereits geleistete Zahlungen gemäss Buchungsbestätigung oder Rechnung werden dem Teilnehmer zurückerstattet.
7.5 Besondere Bestimmungen zu Änderungen von Schneesportlektionen
Wird die Mindestteilnehmerzahl während der Unterrichtswoche pro Schneesportgerät, Alterskategorie und Fahrniveau nicht mehr erreicht, behält sich die Veranstalterin das Recht vor, Gruppen zusammenzulegen. Wird die Wochenlektion beendet, erhält der Teilnehmer das Kursgeld pro rata respektive gemäss der Preisaufsplittung der Veranstalterin für die nicht erhaltenen Kurstage zurück. Während den Spitzenzeiten kann der Veranstalterin den Halbtages-Unterricht anstatt vormittags am Nachmittag anbieten. Dies erfolgt jeweils aufgrund Kapazitätsengpässen im Übungsgelände und aufgrund der angestrebten Unterrichtsqualität.
7.6 Besondere Bestimmungen bei Programmänderungen nach Vertragsabschluss oder Abbruch bei Angeboten von Outdoor Team-Events
Bei Abbruch des Programms werden die bis dahin angefallenen Kosten in Rechnung gestellt. Bei Programmänderungen während der Aktivität ist die Veranstalterin bemüht, eine möglichst gleichwertige Ersatzleistung zu bieten. Die Veranstalterin vergütet dem Teilnehmer den Minderwert vereinbarter, aber nicht erbrachter Leistungen, sofern an Ort und Stelle nicht eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht werden konnte und ein Verschulden seitens der Veranstalterin oder ihrer Hilfspersonen vorliegt.
8 Teilnahmebedingungen und Mitwirkungspflichten des Teilnehmers
8.1 Gesundheit
«Bei allen Aktivitäten bzw. Touren der Veranstalterin wird eine gute körperliche und psychische Gesundheit der Teilnehmenden vorausgesetzt. Die Teilnehmenden verpflichten sich, die Veranstalterin vor Beginn der Aktivität bzw. Tour vollständig und wahrheitsgemäss über allfällige gesundheitliche Probleme oder Einschränkungen zu informieren, die ihre Teilnahme beeinträchtigen könnten.
Insbesondere folgende Gesundheitszustände schliessen eine Teilnahme an der Aktivität bzw. Tour grundsätzlich aus: Augenoperation / Bluthockdruck / Chronische Ohrenkrankheiten mit Gleichgewichtsstörungen / Herzbeschwerden / Epilepsie / Erhöhtes Risiko im Herz-Kreislaus-System / Neurologische Beschwerden / Schleudertraume / Schwangerschaft.
Teilnehmende dürfen unter keinen Umständen unter Drogen-, Alkohol oder Psychopharmakaeinfluss bzw. vergleichbaren Substanzen stehen.
Für gewisse spezifische Aktivitäten können darüber hinausgehende medizinische Anforderungen gelten (z.B. besondere körperliche Voraussetzungen, ärztliche Atteste oder zusätzliche Einverständniserklärungen). In solchen Fällen informiert die Veranstalterin die Teilnehmenden rechtzeitig im Voraus über die zusätzlichen Bedingungen. Die Teilnahme an diesen Aktivitäten setzt das rechtzeitige Einreichen der geforderten Erklärungen sowie die Erfüllung der entsprechenden Voraussetzungen voraus.
8.2 Teilnahmebedingungen
Für gewisse Aktivitäten bestehen Teilnahmebedingungen, welche zwingend erfüllt werden müssen. Dazu gehören unter anderem Gewichtsbegrenzungen, Altersgrenzen, Schwimmkenntnisse, sowie müssen unter Umständen Einverständniserklärungen unterzeichnet werden.». Diese Bedingungen sind in den Produktbeschreibungen ersichtlich und bindend. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Aktivität ausschliessen. In diesem Falle besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der gebuchten Aktivität sowie der zusätzlich gebuchten Leistungen.
8.3 Weisungen der Veranstalterin
Der Teilnehmer erklärt, die Teilnahmebedingungen zu erfüllen und den Weisungen der Veranstalterin strikte Folge zu leisten. Bei Nichterfüllen der Teilnahmebedingungen oder Nichtbefolgen der Weisungen kann die Veranstalterin den Teilnehmer von der Aktivität bzw. Tour ausschliessen. Bei Ausschluss vor Beginn der Aktivität bzw. Tour gelten die Annullierungsbestimmungen nach Ziffer 6, nach Aktivitäts-, Tourbeginn erfolgt keine Rückerstattung.
8.4 Altersbestimmung
Teilnehmer unter 18 Jahren benötigen die Einwilligung ihres gesetzlichen Vertreters, um an der Aktivität bzw. Tour teilnehmen zu können. Bei gewissen Aktivitäten bzw. Touren ist ein Mindestalter vorgesehen.
9 Einverständniserklärung
Die Outdoor Switzerland AG und ihre oben genannten Tochterfirmen verlangen bei spezifischen Aktivitäten die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung als Voraussetzung für die Teilnahme an der Aktivität.
Dieses Dokument soll ein rechtsverbindlicher Vertrag sein, dass der Teilnehmer bei bestimmten Ereignissen, einschliesslich Verluste, Verletzungen, Schäden oder Tod, die Outdoor Switzerland AG und ihre oben genannten Tochterfirmen, ihre Angestellten, Instruktoren, die jeweilige Geschäftsleitung, Aktionäre, Gesellschafter, Organe oder die Nachkommen nicht haftbar machen kann. Das Dokument kann zudem die Angabe von bestimmten medizinischen Bedingungen erfordern, um die Eignung einer Teilnahme für bestimmte Tätigkeiten zu bestimmen.
10 Versicherung
Jeder Teilnehmer ist selbstständig für den Abschluss aller erforderlichen Versicherungen (insbesondere Kranken-, Unfall-, Sach- und Annullierungskostenversicherung – einschliesslich Sportunfälle) verantwortlich. Es gibt keine Versicherung durch die Veranstalterin.
11 Beanstandungen
«Sollte der Teilnehmer Anlass zu Beanstandungen haben oder einen Schaden erleiden, ist dies unverzüglich der verantwortlichen Person vor Ort schriftlich mitzuteilen und eine entsprechende Bestätigung über den Eingang der Meldung einzuholen.» Die verantwortliche Person ist jedoch nicht zur Anerkennung von Ansprüchen berechtigt, weshalb einer solchen Bestätigung nicht die Wirkung einer Schuldanerkennung zukommt. Die verantwortliche Person wird bemüht sein, im Rahmen der Veranstaltung und der Möglichkeiten Abhilfe zu schaffen.
Erfolgt keine oder ungenügende Abhilfe oder will der Kunde Schadenersatzansprüche geltend machen, müssen die Forderungen schriftlich innert 4 Wochen nach vertraglichem Ende der Aktivität bei der Buchungsstelle, zuhanden der Veranstalterin, eingereicht werden. Der Beanstandung sind die Bestätigung der verantwortlichen Person und allfällige Beweismittel beizulegen. Eine verspätete Meldung kann zu einer Erschwerung der Anspruchsdurchsetzung führen, führt jedoch nicht automatisch zum Verlust der Ansprüche, sofern die verspätete Meldung nicht dem Teilnehmer anzulasten ist.»
12 Risiko und Haftung
Der Teilnehmer nimmt zur Kenntnis, dass die angebotenen Aktivitäten trotz sorgfältiger Planung und Durchführung mit natürlichen Gefahren und Risiken verbunden sein können, die auch bei Anwendung grösster Sorgfalt durch die Veranstalterin nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Dazu können insbesondere Risiken durch Witterungseinflüsse, Geländegegebenheiten, Eigenverhalten oder das Verhalten Dritter sowie unvorhersehbare Ereignisse gehören.
Mit der Buchung erklärt der Teilnehmende, dass er sich dieser Risken bewusst ist und diese ausdrücklich anerkennt und akzeptiert. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko des Teilnehmers.»
Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, sofern diese nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Die Veranstalterin ist berechtigt, Hilfspersonen und/oder Dritte für die Leistungserbringung beizuziehen. Überträgt die Veranstalterin berechtigterweise die Ausführung der
Aktivität bzw. Tour auf einen Dritten, so haftet die Veranstalterin, soweit gesetzlich zulässig, für dessen Handeln oder Unterlassen nicht. Die Veranstalterin haftet insbesondere nicht für Schäden, welche auf Handlungen und Unterlassungen des Aktivitäts- bzw. Tourenleiters, welche nicht im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich vereinbarter Leistungen stehen, aufgrund von Handlungen Dritter, anderer Teilnehmer, des Teilnehmers, höherer Gewalt, wie etwa Naturereignissen, behördlichen Anordnungen usw.
oder aufgrund verspäteter Heimkehr entstanden sind. Befolgt ein Teilnehmer die Weisung der Veranstalterin, Aktivitäts- bzw. Tourenleiters usw. nicht, entfällt jegliche Haftung seitens der Veranstalterin.
13 Datenschutz
Es gilt die separate Datenschutzerklärung auf der Webseite der Veranstalterin.
14 Vermietung
14.1 Abholung
Die bestellten Produkte können am jeweiligen Standort unter den auf der Bestätigung angegebenen Bedingungen abgeholt werden:
- Am ersten Tag des Mietzeitraums oder
- am Vortag ab 16:00 Uhr, sofern die Artikel im Abholgeschäft verfügbar sind (ausschliesslich bei Ski- und Snowboard-Ausrüstung)
Falls sich der Mieter verspätet, muss er das Geschäft rechtzeitig informieren. Werden die Produkte nicht innerhalb von 24 Stunden nach dem auf der Bestätigung angegebenen Mietbeginn abgeholt, kann Outdoor sie anderweitig vergeben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf eine Entschädigung.
14.2 Nutzung der Ausrüstung
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Produkte sorgfältig zu behandeln und alle erforderlichen Massnahmen zu ergreifen, um Schäden zu vermeiden. Er trägt die volle Verantwortung für die gemieteten Produkte – sowohl in materieller als auch in rechtlicher Hinsicht – von der Abholung bis zur Rückgabe im bei der Bestellung gewählten Geschäft. Zudem versichert der Mieter, dass er über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, um die Produkte ordnungsgemäss zu nutzen, und dass seine Wahl seinen Anforderungen entspricht. Die Nutzung der gemieteten Produkte ist ausschliesslich dem Mieter vorbehalten. Eine Weitervermietung oder unentgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht gestattet.
14.3 Änderung der Mietdauer oder Mietartikel
Anfragen zur Änderung der Abhol- und/oder Rückgabedaten sowie ein Wechsel des Sportgeräts oder der Kategorie müssen vom Mieter bei Outdoor abgeklärt werden. Eine Änderung des Mietzeitraums, des Sportgeräts oder der Kategorie ist nur in Absprache mit Outdoor möglich. Outdoor behält sich das Recht vor, die gewünschte Änderung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
Ein Wechsel in eine höhere Kategorie ist jederzeit nach Verfügbarkeit und gegen einen Aufpreis gemäss Preisliste möglich. Ein Wechsel in eine niedrigere Kategorie führt jedoch nicht zu einer Preisreduzierung.
Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass sich der Preis der Bestellung je nach Mietzeitraum oder Wechsel des Sportgeräts ändern kann. Falls die Änderung zu einem höheren Preis führt, verpflichtet sich der Mieter, den Differenzbetrag umgehend zu begleichen. Reduziert sich der Preis, erstattet Outdoor die Differenz.
14.4 Retournierung
Der Mieter muss die gemieteten Produkte spätestens am Ende des letzten Ausleihtages zurückgeben, bei Ski-und Snowboardausrüstung ist eine Rückgabe bis am Folgetag vor 10:00 Uhr möglich. Erfolgt die Rückgabe nach 10:00 Uhr, wird ein zusätzlicher Ausleihtag gemäss der Preisliste berechnet.
Die Rückgabe muss in dem Geschäft erfolgen, wo die Ausrüstung abgeholt wurde. Die Produkte sind in einem ordnungsgemässen Zustand zurückzugeben, wobei normaler Verschleiss durch sachgemässe Nutzung akzeptiert wird. Ein Austausch gegen anderes Material ist nicht gestattet. Da die Produkte gekennzeichnet sind, müssen sie mit den Kennzeichnungen zurückgegeben werden.
Die Rückgabe wird gemeinsam vom Mieter und einem Mitarbeiter von Outdoor überprüft. Falls die Produkte nicht, nur teilweise oder in einem nicht mehr nutzbaren Zustand zurückgegeben werden, muss der Mieter den Neuwert der betreffenden Produkte vollständig ersetzen. Die Zahlung erfolgt umgehend vor Ort im entsprechenden Geschäft.
14.5 Diebstahl
Der Mieter haftet für gestohlene Mietgegenstände. Im Falle eines Diebstahls ist der Mieter verpflichtet, innerhalb von 24 Stunden eine Anzeige bei der zuständigen Sicherheitsbehörde zu erstatten und den Diebstahl unverzüglich sowie mit einem Nachweis beim Vermieter zu melden. Der Mieter kann optional vor Ort bei Abschluss der Miete eine dem Mietgegenstand entsprechende Versicherung abschliessen.
15 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Die Parteien vereinbaren als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Veranstalterin.
16 Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so hat dies nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge, sofern nicht anzunehmen ist, dass jene ohne de son unwirksamen Teil überhaupt nicht geschlossen worden wäre.
17 Änderungen
Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Version der AGB.
