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Was sind die Annullationsbedingungen für Bergsportangebote?

Aktualisiert [this_week]
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Für Bergsportangebote wie Gletscherwanderungen, Gipfeltouren, Klettersteige oder Skitouren gilt eine eigene Frist: Kostenlose Annullierungen sind bis 30 Tage vor Beginn möglich, danach ist der Betrag zu 100% geschuldet.

Bereits erbrachte Vorleistungen sowie der bis zur Annullierung angefallene Organisationsaufwand werden nach effektivem Aufwand verrechnet. Diese 30-Tage-Regel gilt speziell für Bergsport und weicht von der allgemeinen 48-Stunden-Frist ab. Eine Rückerstattung bei Krankheit ist nur mit ärztlichem Attest eines in der Schweiz zugelassenen Arztes möglich und liegt im Ermessen des Veranstalters. Der Abschluss einer Annullationsversicherung wird empfohlen und ist Sache des Teilnehmers. 

Bergführer am Oberaarhorn mit Sonnenaufgang im Hintergrund

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